Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.05.1960

Rechtsprechung
   BGH, 09.08.1960 - 1 StR 325/60   

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BGH, 09.08.1960 - 1 StR 325/60 (https://dejure.org/1960,3062)
BGH, Entscheidung vom 09.08.1960 - 1 StR 325/60 (https://dejure.org/1960,3062)
BGH, Entscheidung vom 09. August 1960 - 1 StR 325/60 (https://dejure.org/1960,3062)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 1869
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Während ein "minder schwerer Fall" nur dann gegeben sein konnte, wenn die Tatumstände selbst die an sich verwerfliche Tat milder und deshalb einen außerordentlichen Strafrahmen angezeigt erscheinen ließen (vgl. BGHSt 4, 8, 10; entsprechend für den besonders schweren Fall BGHSt 5, 124, 130), waren zur Beurteilung, ob "mildernde Umstände" vorlagen, alle Umstände heranzuziehen, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kamen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen und sie begleiten oder ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 4, 9 m.w.Nachw.; BGH NJW 1960, 1869 Nr. 16).
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 133/76

    Revision wegen Annahme eines minder schweren Falls der Vergewaltigung -

    Bei der Beurteilung der Frage, ob ein minder schwerer Fall gegeben ist oder nicht, hat der Tatrichter wie früher bei mildernden Umständen (vgl. RGSt 48, 308, 310; BGHSt 4, 8, 9; BGH NJW 1960, 1869 und 1966, 894; BGHSt 26, 97 ff), alle Gesichtspunkte heranzuziehen, die für die Wertung von Tat und Täter in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder folgen.
  • BGH, 01.10.1974 - 1 StR 312/74

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen eine Verurteilung wegen Raubes -

    Bei Prüfung der Frage nach dem Vorliegen mildernder Umstände sind alle zulässigen Strafzumessungsgründe zu berücksichtigen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 4, 8, 9; BGH NJW 1960, 1869; 1964, 261; 1966, 894; BGH, Urteil vom 4. Juni 1970 - 4 StR 142/70 -).

    Die wesentlichen belastenden und entlastenden Umstände sind gegeneinander abzuwägen (BGHSt 4, 8, 9; 8, 186, 189; BGH NJW 1960, 1869; 1964, 261; BGH, Urteil vom 4. Juni 1970 - 4 StR 142/70 -).

  • BGH, 15.02.1977 - 1 StR 12/77

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer und versuchter schwerer Raub - Verabredung

    Der sich auf der Grundlage einer solchen Abwägung ergebende Gesamteindruck ist entscheidend dafür, ob der vom Gesetz vorgesehene außerordentliche Strafrahmen anwendbar ist (BGHSt 4, 8, 9; 8, 186, 189; BGH NJW 1960, 1869, 1870; 1964, 261; 1966, 894; BGH, Urt. vom 4. Juni 1970 - 4 StR 142/70).
  • BGH, 16.11.1978 - 4 StR 343/78

    Fortgesetzte Geldfälschung - Verbreitung falscher 50-Dollar-Noten in Österreich -

    Für die Prüfung dieser Frage sind deshalb alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. u.a. BGHSt 4, 8, 9; BGH NJW 1960, 1869; BGH, Beschluß vom 16. März 1977 - 3 StR 63/77 -).
  • BGH, 13.02.1975 - 1 StR 629/74

    Anforderungen an die Begründung der Nichtberücksichtigung von

    Bei der Beurteilung der Frage, ob ein minderschwerer Fall gegeben ist oder nicht, hat der Tatrichter wie früher bei mildernden Umständen (vgl. RGSt 48, 308, 310; BGHSt 4, 8; BGH NJW 60, 1869; BGH, Urteil vom 16. Mai 1972 - 1 StR 118/72) alle Gesichtspunkte heranzuziehen, die für die Wertung von Tat und Täter in Betracht kommen, gleichgültig ob sie der Tat innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder folgen (Dreher, StGB 35. Aufl., § 46 Anm. 9).
  • BGH, 05.08.1980 - 1 StR 383/80

    Rechtmäßigkeit der Annahme eines minder schweren Falles der Bestechlichkeit -

    Der sich auf der Grundlage einer solchen Abwägung ergebende Gesamteindruck ist entscheidend dafür, ob der ordentliche Strafrahmen den Besonderheiten des Falles entspricht, oder ob die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (BGHSt 4, 8, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]; 26, 97, 99; BGH NJW 1960, 1869; 1964, 261; 1966, 894; BGH GA 1976, 303 und öfter; vgl. auch die Nachweise bei Dreher/Tröndle, StGB, 39. Aufl., § 46 Rdn. 42).
  • BGH, 07.11.1973 - 3 StR 186/73

    Rechtfertigung der Annahme mildernder Umstände bei einer Strafzumessung -

    Wie sie zutreffend geltend macht, kommt es für die Annahme mildernder Umstände darauf an, ob das gesamte Tatbild vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem solchen Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint; dabei sind alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen, die für die Wertung von Tat und Täter in Betracht kommen, mögen es Umstände der Tat selbst sein oder solche, die, wenngleich sie außerhalb der Tat liegen, doch für die Wertung von Tat und Täter erheblich sein können (vgl. BGHSt 4, 8, 9; BGH NJW 1960, 1869 Nr. 16; BGH, Urteil vom 9. November 1971 - 1 StR 501/71).
  • BGH, 09.11.1971 - 1 StR 501/71

    Beurteilung des Vorliegens von "mildernden Umständen"

    Zur Beurteilung, ob "mildernde Umstände" vorliegen, sind alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig ob sie der Tat selbst innewohnen und sie begleiten oder ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 4, 8, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]; BGH NJW 1960, 1869 Nr. 16; 1966, 894 Nr. 18).
  • BGH, 18.01.1966 - 1 StR 571/65

    Strafbarkeit wegen Vornahme unzüchtiger Handlungen an einem Mädchen unter 14

    Ob mildernde Umstände vorliegen, ist unter Berücksichtigung aller Umstände, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, zu beurteilen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 4, 8, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]; BGH NJW 1960, 1869 Nr. 16).
  • BGH, 19.06.1973 - 1 StR 179/73

    Beurteilungsmaßstab von "mildernden Umständen" bei der Strafzumessung -

  • BGH, 23.10.1968 - 3 StR 241/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 30.05.1967 - 1 StR 93/67

    Revisionseinlegung durch die Staatsanwaltschaft wegen Verletzung sachlichen

  • BGH, 11.11.1966 - 4 StR 380/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Unzucht mit Kindern - Anforderungen

  • BGH, 10.01.1963 - 3 StR 56/62

    Berücksichtigung von mildernden Umständen bei der Strafzumessung

  • BGH, 03.07.1962 - 1 StR 243/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.05.1962 - 1 StR 166/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.06.1977 - 4 StR 141/77

    Nachprüfbarkeit der Ermessensentscheidung hinsichtlich der Auswahl eines

  • BGH, 11.07.1974 - 4 StR 259/74

    Strafbarkeit wegen Betruges in Tateinheit mit Unterschlagung und in einem

  • BGH, 18.12.1973 - 1 StR 440/73

    Revisionsrechtliche Überprüfung der tatrichterlichen Strafzumessungserwägungen

  • BGH, 02.05.1967 - 1 StR 161/67

    Strafbarkeit wegen räuberischer Erpressung und wegen Diebstahls - Verletzung der

  • BGH, 06.03.1964 - 4 StR 33/64

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 03.09.1968 - 5 StR 438/68

    Berücksichtigung mildernder Umstände - Wahl eines Strafrahmens

  • BGH, 06.09.1966 - 1 StR 368/66

    Versagung mildernder Umstände gegenüber dem bisher einschlägig noch nicht

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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1960 - 4 StR 21/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,1361
BGH, 13.05.1960 - 4 StR 21/60 (https://dejure.org/1960,1361)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1960 - 4 StR 21/60 (https://dejure.org/1960,1361)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1960 - 4 StR 21/60 (https://dejure.org/1960,1361)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 14, 351
  • NJW 1960, 1869 (Ls.)
  • MDR 1960, 860
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 01.07.1913 - IV 268/13

    Zum Begriffe "Gegenstände des hauswirtschaftlichen Verbrauchs" im Sinne des § 370

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  • RG, 28.04.1919 - III 86/19

    Kann Leder Gegenstand des hauswirtschaftlichen Verbrauchs im Sinn des § 370 Abs.

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  • RG, 10.03.1913 - III 955/12

    Fällt die Entwendung von Gegenständen des hauswirtschaftlichen Verbrauchs auch

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2014 - 14 A 968/12

    Prüfung der Bewertung einer juristischen Klausur durch das Gericht

    vgl. BGH, Urteil vom 13.5.1960 - 4 StR 21/60 -, VRS 19, 130; OLG Köln, Beschluss vom 15.9.1998 - Ss 395/98 -, VRS 96, 23.
  • BGH, 13.06.1967 - 5 StR 229/67

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers - Begründung eines Strafurteils

    Eine Verurteilung wegen bloßer Übertretung des § 370 Abs. 1 Nr. 5 StGB kommt in den Fällen 11 und 12 der Urteilsgründe schon deswegen nicht in Betracht, weil das entwendete Benzin nicht dem hauswirtschaftlichen Verbrauch, sondern einer Schwarzfahrt mit einem gestohlenen Kraftwagen dienen sollte und diente (vgl. BGHSt 14, 351, 353) [BGH 13.05.1960 - 4 StR 21/60].
  • BGH, 29.10.1963 - 1 StR 361/63

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

    Die abgesprochene Tat war für den Angeklagten ein Verbrechen nach § 218 Abs. 3 StGB; daran ändert es nichts, daß sie wegen des persönlichen Strafmilderungsgrundes der Schwangerschaft für die beteiligte Frau ein Vergehen gegen § 218 Abs. 1 StGB war (§ 50 Abs. 2 StGB; BGHSt 1, 139; 3, 228 [BGH 28.10.1952 - 2 StR 703/52]; 14, 353) [BGH 13.05.1960 - 4 StR 21/60].
  • BGH, 20.12.1960 - 5 StR 402/60

    Voraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen fortgesetzten Führens

    Im Falle Nr. 1 der Urteilsgründe wollte der Angeklagte die 17 Liter Benzin, die er gemeinschaftlich mit K. wegnahm, zu Vergnügungsfahrten mit seinem Kraftwagen, also nicht zur alsbaldigen Befriedigung eines hauswirtschaftlichen Bedürfnisses verwenden, wie es bei Gegenständen dieser Art zum inneren Tatbestand der Übertretung des § 370 Abs. 1 Nr. 5 StGB gehört (BGHSt 14, 351).
  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 274/71

    Begriff des Genussmittels und sonstiger Gegenstände des hauswirtschaftlichen

    Zu solchen Gegenständen wird von der Rechtsprechung von jeher zwar alles gerechnet, "was im gewöhnlichen Leben unter den gewöhnlichen Verhältnissen in der Hauswirtschaft und für deren Zwecke, zur Erhaltung und Förderung der Hauswirtschaft und der hauswirtschaftlichen Dinge verbraucht zu werden pflegt" (BGHSt 14, 351, 352 [BGH 13.05.1960 - 4 StR 21/60] mit Nachweisen).
  • BVerwG, 10.10.1968 - I WD 35.68

    Einsteigediebstahl bzw. Beihilfe zum Einsteigediebstahl - Besondere

    Nach der Auffassung des Gerichts ist auch nicht nur das Benutzen von Benzin zum Fahren eines Kraftfahrzeugs als hauswirtschaftlicher Verbrauch im Sinne von § 370 Abs. 1 Nr. 5 StGB anzusehen (vergl. insoweit Urteil des OLG Köln vom 2.6.1959 - Ss 115/59 -, abgedruckt in NJW 1959 S. 1982 und BGHSt 14 S. 351 ff), sondern auch das Verwenden von Benzin zum Reinigen der Bremsen und zum Waschen des Motors; denn das Reinigen und Waschen dient zur Erhaltung des Pkw, eines 'hauswirtschaftlichen Gegenstandes'.
  • BGH, 12.03.1965 - 4 StR 19/65

    Erteilung des letzten Worts bei Wiedereintreten in die mündliche Verhandlung -

    Eine Übertretung nach § 370 Abs. 1 Nr. 5 StGB scheidet aus, auch wenn L. das entwendete Benzin jeweils alsbald lediglich zu Fahrten zu seiner Arbeitsstelle und im Interesse seines Haushalts hätte verbrauchen wollen (dazu BGHSt 14, 351 [BGH 13.05.1960 - 4 StR 21/60] [BGH 13.05.1960 - StR 4 21/60 ]).
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